Wikingermarkt Burg Kastelen 2018 - Handwerker und Händler
Teilnahmebedingungen
Für den Markt 2018 gibt es keine Anmelde- und Bestätigungsverfahren. Im Sinne der Idee eines möglichst authentischen Markts kommen die Handelnden und Handwerker aus der Umgebung angereist - damals tätigte wohl niemand vorgängig eine Anmeldung etc. Wer möchte, kann gerne natürlich eine Vorinfo an den örtlichen Hersir und seine Frau senden - dann haben wir etwas den Überblick.
Die frühmittelalterliche Gewandung ist eine Bedingung.
Mit der Teilnahme verpflichten sich die Handelnden, sich an die Anweisungen des marktführenden Hersirs und seiner Frau zu halten, sowie nachfolgende Punkte gelesen und akzeptiert zu haben.
Handelsware
Bedingung ist, dass Ihr frühmittelalterliche Waren anbietet, welche durch euch hergestellt wurde oder im Tauschhandel erworben wurde. Ausserdem müsst ihr die Waren selbstständig bis zur Burg schaffen, wofür kein Autoverkehr oder Ähnliches zur Verfügung steht. Bedenkt, dass der Weg bergauf führt und ihr nicht mehr Platz zur Verfügung habt als eure selbst mitgebrachte Wolldecke her gibt.
Marktdatum und -zeit
Der Markt findet am 7. April 2018 statt. Der Markt kann bei schlechtem Wetter kurzfristig vom marktführenden Hersir und seiner Frau bis spätestens am 5. April 2018 12.00 Uhr auf dieser Plattform und der Facebook-Seite des Markts abgesagt werden.
Die Handelnden sind um 11:00 Uhr bereit zum Verkauf.
Der Markt wird durch den Hersir und seine Frau eröffnet.
Offizielles Ende des Marktes ist 16:00 Uhr, wer länger bleiben will und dabei seine Ware weiter anbieten möchte, darf dies natürlich gerne tun.
Der Abschluss des Marktes wird durch den marktführenden Hersir und seine Frau vorgenommen und der Zeitpunkt kann von diesen frei gewählt werden.
Verpflegung
Auf dem Markt gilt prinzipiell Selbstversorgung. Trinkwasser und Feuerstellen sind vorhanden.
An- und Abreise
Genutzt werden die Parkplätze bei der Schule Alberswil. Beim Parkieren ist dem Anstand gebührend das Schweizer Recht einzuhalten.
Versicherung
Es ist Sache jedes Teilnehmer, selbst für die eigene Versicherung zu sorgen. Schadensersatzforderungen und ähnliches werden von der Einladenden generell abgelehnt.