Wikingermarkt Burg Kastelen 2018 - Handwerker und Händler

    Teilnahmebedingungen

     

    Für den Markt 2018 gibt es keine Anmelde- und Bestätigungsverfahren. Im Sinne der Idee eines möglichst authentischen Markts kommen die Handelnden und Handwerker aus der Umgebung angereist - damals tätigte wohl niemand vorgängig eine Anmeldung etc. Wer möchte, kann gerne natürlich eine Vorinfo an den örtlichen Hersir und seine Frau senden - dann haben wir etwas den Überblick.

    Die frühmittelalterliche Gewandung ist eine Bedingung.

    Mit der Teilnahme verpflichten sich die Handelnden, sich an die Anweisungen des marktführenden Hersirs und seiner Frau zu halten, sowie nachfolgende Punkte gelesen und akzeptiert zu haben.


    Handelsware

    Bedingung ist, dass Ihr frühmittelalterliche Waren anbietet, welche durch euch hergestellt wurde oder im Tauschhandel erworben wurde.  Ausserdem müsst ihr die Waren selbstständig bis zur Burg schaffen, wofür kein Autoverkehr oder Ähnliches zur Verfügung steht. Bedenkt, dass der Weg bergauf führt und ihr nicht mehr Platz zur Verfügung habt als eure selbst mitgebrachte Wolldecke her gibt.


    Marktdatum und -zeit

    Der Markt findet am 7. April 2018 statt. Der Markt kann bei schlechtem Wetter kurzfristig vom marktführenden Hersir und seiner Frau bis spätestens am 5. April 2018 12.00 Uhr auf dieser Plattform und der Facebook-Seite des Markts abgesagt werden.

    Die Handelnden sind um 11:00 Uhr bereit zum Verkauf.

    Der Markt wird durch den Hersir und seine Frau eröffnet.

    Offizielles Ende des Marktes ist 16:00 Uhr, wer länger bleiben will und dabei seine Ware weiter anbieten möchte, darf dies natürlich gerne tun.

    Der Abschluss des Marktes wird durch den marktführenden Hersir und seine Frau vorgenommen und der Zeitpunkt kann von diesen frei gewählt werden.


    Verpflegung 

    Auf dem Markt gilt prinzipiell Selbstversorgung. Trinkwasser und Feuerstellen sind vorhanden.


    An- und Abreise

    Genutzt werden die Parkplätze bei der Schule Alberswil. Beim Parkieren ist dem Anstand gebührend das Schweizer Recht einzuhalten.


    Versicherung

    Es ist Sache jedes Teilnehmer, selbst für die eigene Versicherung zu sorgen. Schadensersatzforderungen und ähnliches werden von der Einladenden generell abgelehnt.

     

    Völva - Gyðjas - Seiðkona

    Völva

    Die Völva ist eine Seherin und Zukunftswissende. Völva bedeutet Stabträgerin. Sie beherrscht die Weissagung - spá - mit grosser Macht.

     

    Spákona (mz.: spákonur)

    Die Spákona ist eine kleine Seherin. Sie beherrscht wie die Völva die Weissagung - spá, nur in kleinerem Masse.

     

    Gyðjas - Goði

    Die Gyðja und der Goði sind Priester der Götter und für die Rituale und Tempel zuständig.

     

    Seiðkona (mz.: seiðkonur)- Seiðmaðr

    Die Seiðkona und der Seiðmaðr beherrschen die Magie und Hexenkunst - seiðr. Neben der Seiðr-Magie gibt es die Galðr-Magie. Unklar ist, ob unter der Seiðr-Magie schädliche und mit der Galðr-Magie nützliche/schützende Magie verstanden wird. In der Völuspa wird die Seiðkona Heiðr als Magiebeherrschende beschrieben, welche die Klugen und Torren beherrscht. Verehrt werde sie von üblen Frauen. Inwiefern dies aber bereits christlich geprägt und verfälscht ist, ist unklar. Aber auch Oðinn verwendet Seiðr-Magie gegen Rindr gemäss dem Skalden Kormákr Ögmundarson: "seið Yggr til Rindar" (Yggr (Oðinn) Seidhr gegen Rindr anwandte).

     

    Galðrkona (mz.: Galðrkonur) - Galðrmaðr

    Die Galðr-Magie wird als Zaubergesang übersetzt und in Stabreimform als Galðralag bezeichnet. Der zweite Merseburger Zauberspruch - ein Heilgesang für ein Pferd- kann als Galðr-Magie verstanden werden. Die Magieform wird ebenfalls Oðinn zugesprochen. Belege für die Bezeichnung Galðrkona und Galðrmaðr sind, soweit uns bekannt, nicht vorhanden. Sie wären die logischen Ableitungen der Seiðkona und dem Seiðmaðr.

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